Einsatzbezogene, sachgrundbefristete Arbeitsverträge können zum Verlust der Erlaubnis führen
03.09.2020
Die IQZ greift auf ihrer Homepage ein Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern auf (L 2 AL 37/19 B ER), in welchem das Gericht bekräftigt, dass "mit Arbeitnehmern getroffene Rahmenvereinbarungen, auf deren Grundlage für einzelne Arbeitseinsätze Einzelvereinbarungen geschlossen werden" nicht zulässig sind. Im konkreten Fall hatte der Personaldienstleister offenbar eine Rahmenvereinbarung mit Mitarbeitern geschlossen und dann für einzelne, kurze Einsätze deckungsgleiche Arbeitsverträge ausgereicht. Dies "verstößt gegen die Grundsätze der Arbeitnehmerüberlassung und die Rechte der Leiharbeitnehmer, welche hierdurch in eine rechtlich unsichere Situation geraten können. Eine solche Verfahrensweise verstößt gegen das Garantielohnprinzip".
Diese Praxis zahlte sich für den Personaldienstleister nicht aus: er verlor seine Erlaubnis.
Bis 2004 waren solche Konstellationen explizit gesetzlich ausgeschlossen (Synchronisationsverbot).
Quelle: IQZ / Bild: depositphotos.com ID: 135547844
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