Anstehende Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
23.07.2020
Der iGZ macht mittels eines Gastbeitrages des Arbeitsrechts-Experten Prof. Dr. Franzen auf anstehende Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufmerksam.
Die wichtigste Änderung ist dabei sicherlich die, dass aus dem Ausland entsandte und regelmäßig in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer künftig Anspruch auf das gesamte Vergütungssystem allgemeinverbindlicher Tarifverträge haben. Bisher betrifft dies nur die reinen Mindestentgelte.
Weitere Änderungen betreffen langfristige Entsendungen. Auf diese müssen künftig alle in Deutschland geltenden gesetzlichen und allgemeinverbindlichen Tarifverträge komplett angewandt werden.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 29457913
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