BAP fordert Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer
06.07.2020
Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen fordert der BAP die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer. „Angesichts steigender Arbeitslosigkeit muss es jetzt neben konjunkturellen Anreizen vor allem darum gehen, unnötige Regelungen, die den Erhalt von Arbeitsplätzen gefährden, zu beseitigen“, macht BAP-Präsident Sebastian Lazay deutlich. „In der Zeitarbeit ist es die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die dazu führt, dass Beschäftigte aus eingespielten Teams abgezogen werden müssen, aufgrund der aktuellen Krise aber kaum von Kundenunternehmen übernommen und größtenteils auch nicht woanders eingesetzt werden können. Das hat für Zeitarbeitskräfte oftmals Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zur Folge. Mit der Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer kann unnötige Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit effektiv verhindert und Beschäftigung nachhaltig gesichert werden“, bekräftigt Lazay.
Quelle: BAP
Kommentare (17)
ich
07.07.2020 23:51 Uhr Antworten
Er hat vergessen den Umsatzausfall zu erwähnen!
Komisch, der wichtigste Grund wird immer vergessen.
Pantera
08.07.2020 15:06 Uhr Antworten
Die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer dürfte aktuell für Entleiher und Verleiher eher zu vernachlässigen sein. Viel wichtiger wäre das Kernproblem von Covid-19 zu lösen und die
Folgen des indiskutablen Shut down schnellstens zu beseitigen.
Sancakli
08.07.2020 18:07 Uhr Antworten
Eine Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer hat sich schon einmal bewährt, warum nicht wieder.
Senginde
09.07.2020 08:38 Uhr Antworten
Was für eine zusammenhangslose Argumentation. Die Höchstüberlassungsdauer hat rein Garnichts mit Arbeitslosigkeit zutun. Dieses Regelwerk wurde nicht umsonst geschaffen. Typisches in Problemen denken. Sobald 18 Monate erreicht sind und der Mitarbeiter abgemeldet wird schafft man für 3 Monate eine Alternative. Bedeutet: Vertrieb oder gute Vorarbeit, was einen guten Kundenstamm bedeutet!. Klar, dass die ganzen umsatzgierigen Heulsusen der Branche das entsprechend andersherum sehen. Der Satz mit der Nachhaltigkeit ist fast schon frech. Nachhaltigkeit wird durch die Abschaffung der Zeitarbeit herbeigeführt und nicht durch dessen Förderung.
Also, wenn die Abschaffung gefordert wird, dann doch bitte mit vernünftigen Gründen und Argumentationen und nicht einfach nach dem Motto: Oh, ja ...Corona... könnte sich so jetzt ganz gut anhören oder?!
Dolph
10.07.2020 08:36 Uhr Antworten
Dann schauen Sie sich mal die aktuellen Statistiken der BA an und Sie werden feststellen, dass es ohne Zeitarbeit deutlich mehr Arbeitslose gäbe, die das Sozialsystem überfordern.
In Zeiten, in denen laufende Einsätze durch eine gesetzliche Befristung enden müssen, stellen ALLE beteiligten Parteien vor -aktuell meist unlösbare- Herausforderungen. Der Entleiher wird sich überlegen in unsichen Zeiten wie diesen die Person in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, der Verleiher findet schwierig bis gar nicht einen neuen Einsatz für die Person und die Zeitarbeitskraft an sich geht -im besten Fall- in Kurzarbeit 0.
Für wen soll diese HÜD in der jetzigen Phase also von Vorteil sein?
Supi
10.07.2020 14:12 Uhr Antworten
Ganz genau, so sehe ich es auch.
HAR
14.07.2020 07:53 Uhr Antworten
Auf den Punkt gebracht!
Supi
10.07.2020 15:19 Uhr Antworten
Ein Regelwerk heißt noch lange nicht das die Rechnung aufgeht, es wurde von Leuten geregelt die die keinen Bezug von dem haben was wirklich abgeht.
Die denken genau so wie Sie , 18 Monat rum, hey den Mann müssen wir einstellen oder hier eine neue Arbeitsstelle... alles bestens.
:-))) Umsatzgierigen Heulsusen ……..
Schlagrahm
10.07.2020 14:01 Uhr Antworten
Es wäre sinnvoll die Höchstüberlassungsdauer endlich auf den Arbeitsplatz beim Kunden zu beziehen und nicht auf die Leiharbeitnehmer, die auf diesem eingesetzt werden. Wenn der Kunde einen Arbeitsplatz immer wieder mit verschiedenen Leiharbeitnehmern besetzen kann entfällt für ihn der Anreiz auf einem Arbeitsplatz, der dauerhaft besetzt werden muss, jemanden fest einzustellen. Die Leiharbeitnehmer können nichts dafür, wenn der Kunde sie nach 18 Monaten nicht übernehmen will, sie sind dann die Leidtragenden.
Der Politik muss endlich klar gemacht werden dass mit der derzeitigen Regelung der Höchstüberlassungsdauer das Ziel der Übernahme der Leiharbeitnehmer in direkte Arbeitsverhältnisse beim Kunden nicht erreicht werden kann.
Supi
10.07.2020 14:38 Uhr Antworten
Nach meiner Erfahrung lässt sich der Kunden durch die HÜD nicht zwingen einen Mitarbeiter einzustellen, kurzum wird der Mann/Frau abgemeldet und durch einen/e neue/n innerhalb kürzester Zeit ersetzt. Zack.
Es gibt auch Kunden die Leiharbeitnehmer ab den 9. Monat abmelden egal wie gut er ist.
Bisher habe ich noch nicht einmal erlebt das der Kunden einen Mitarbeiter nach 18 Monaten fest eingestellt hat. Wenn der Kunde von einem Mitarbeiter überzeugt ist dann stellt er ihn auch vor dem 18. Monat ein und das ist bei uns öfters der Fall gewesen.
Gürhan
10.07.2020 14:53 Uhr Antworten
Das ist richtig es musste ab geschaft werden ,die mitarbeiter sind eingearbeitet und mussen dan weg,das will ja unsere auftraggeber nicht da haben wir eine grossere problem.
Gesunder Menschenverstand
10.07.2020 15:58 Uhr Antworten
Korrekt ist, dass man Überlegungen anstellen sollte, wenn man eine HÜD beibehalten möchte, diese nicht an die Person des Zeitarbeitnehmers/in zu koppeln, sondern an den konkreten Arbeitsplatz.
In unserer Überlassungspraxis haben wir viele Beispiele, wo ein Zeitarbeitnehmer das Entleihunternehmen nach 18 Monaten verlassen musste, aber auf vielen verschiedenen Arbeitsplätzen in dieser Zeit eingesetzt war (mit jeweiligen kurzen Unterbrechungen unter 3 Monaten!).
Einen Königsweg wird es nicht geben, aber die aktuelle generelle HÜD ist einer der schlechtesten Wege ...
MSM
10.07.2020 17:00 Uhr Antworten
Viel schlimmer finde ich, dass die Kunden den Mitarbeiter nach 18 Monaten nicht einstellen, also wieder abmelden und dieser dadurch nach dem finanziellen Hoch wieder unten anfangen muss. Das sozial sehr schlecht geregelt.
Von daher muss es Equal Pay geben und das ohne HÜD.
Viele Kunden wollen/können den Mitarbeiter nicht übernehmen, sind aber trotzdem auf ihn angewiesen. Das ist alles nicht zu Ende gedacht, weil die Politik nicht einmal an die Basis geht.
Schade
ich
11.07.2020 02:33 Uhr Antworten
Frau Nahles hatte damals vorgesehen, dass die 18 Monate an den Arbeitsplatz gebunden sind und auch der Zeitarbeiter übernommen werden muss.
Das wurde alles abgeschmettert!!
Es geht den Unternehmen ums Geschäft der Rest intressiert niemanden, ausser die betroffen Zeitarbeiter selbst.
Gesunder Menschenverstand
13.07.2020 08:26 Uhr Antworten
Wenn der damalige Vorschlag von Fr. Nahles (ich habe nicht überprüft, ob das wirklich so damals gefordert wurde) tatsächlich so ausgesehen haben sollte, wäre die Misere ja um so größer geworden, weil dann so gut wie kein Zeitarbeitnehmer die 18 Monate überlebt hätte. Der betreffende Arbeitsplatz wäre dann mit einem Festangestellten besetzt worden und der Zeitarbeitnehmer oder eher whrschl. ein neuer Zeitarbeitnehmer wäre an den Arbeitsplatz des Festangestellten gerückt...
Tom
15.07.2020 11:01 Uhr Antworten
Man sieht an den Kommentaren hier wieder einmal , wie eine Branche, die längst ihr Schmuddelimage hinter sich gelassen hat, immer noch von unwissenden Ignoranten diskreditiert wird!
Die Branche der Zeitarbeit ist eine der am meisten regulierten und kontrollierten Branchen. Hätte jedes Unternehmen, derart ordentliche Personalakten etc., würde es manch Trickserei der Mainstream- Wirtschaftszweige nicht geben.
Zum Thema Höchstüberlassungsdauer: Ich habe die Phase vor der Lockerung der Gesetzgebungen in Sachen AÜG mitgemacht. Seinerzeit hatten wir eine Höchstüberlassungsdauer von 12 Monaten mit anschließender 3-monatiger Pause. Es funktionierte, aber war nicht unbedingt sinnvoll. Die Zeit der Lockerung habe ich durchwegs als positiv empfunden, insbesondere wurden gute Mitarbeiter längerfristig beim Kunden behalten und irgendwann dann ohnehin übernommen. Spätestens nach Einführung der Branchenzuschläge in 2012 hat sich dann auch das Lohngefüge bedeutend positiv entwickelt.
Ich bin für die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, denn dann können sich die Disponenten viel mehr darauf konzentrieren, Leute in den Arbeitsmarkt zu bringen, die ansonsten nicht den Ansatz einer Chance hätten, in einem namhaften Unternehmen unterzukommen. Diese Sprungbrettfunktion ist die heilige Aufgabe der Zeitarbeitsbranche, man kann die Branche verteufeln, entbehren kann man sie nicht!
Gesunder Menschenverstand
15.07.2020 13:00 Uhr Antworten
In vielen Teilen stimme ich Ihren Aussagen zu. Was jedoch Ihre Aussage über die heilige Aufgabe der Zeitarbeitsbranche betrifft, möchte ich widersprechen. Es ist ein schöner, guter und auch in der Sache behafteter Nebeneffekt - diese Sprungbrettfunktion der Zeitarbeit - aber halt nur eine positive Begleiterscheinung.
Wir sollten, damit meine ich die seriös, gesetzes- und tarifkonform arbeitenden Zeitarbeitsunternehmen, endlich genug Selbstbewusstsein an den Tag legen, als eigenständige Branche auf zu treten.
Wir sind Wirtschaftsunternehmen und keine gemeinützigen Vereine oder soziale Einrichtungen o.Ä..