Neue Mindestlöhne in der Pflege
16.06.2020
Durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche in Kraft getreten. Somit gelten ab dem 01.07.2020 11,20 Euro (Ost) bzw. 11,60 Euro (West) als verbindliche Lohnuntergrenze für alle in der Pflegebranche tätigen Beschäftigten. Ab April 2021 greifen dann nach Tätigkeiten differenzierte Mindestentgelte. Eine Ost-West-Angleichung wird dabei spätestens zum 01.09.2021 erreicht.
Quelle: Kanzlei HK2
Kommentare (0)