Update: Stellen-Inserate nehmen deutlich ab, ifo-Index im feien Fall - BAP fordert Lockerung der Höchstüberlassungsdauer
24.04.2020
Der „BAP Job-Navigator“ hat einen deutlichen Rückgang der Stelleninserate festgestellt. Im März wurden insgesamt 908.517 Jobangebote von 143.370 Unternehmen veröffentlicht. Das sind rund 15% weniger (- 160.192) als im Vormonat Februar. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex befindet sich im freien Fall und erreichte im April seien historischen Tiefsstand von unter 75 Punkten. Die Unternehmen blickten also noch nie so pessimistisch auf die kommenden Monate wie aktuell. In diesem Zusammenhang stellt der BAP fest, dass Corona neben bereits länger schwelenden hemmenden Faktoren der Zeitarbeit einen wirtschaftlichen Einbruch beschert hat. Erschwerend kommen die gesetzlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) aus dem Jahr 2017 hinzu, die aktuell nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Daher fordert BAP-Präsident Sebastian Lazay die Politik auf, jetzt die starren Fesseln zu lockern.
Quelle: BAP
Kommentare (6)
Thotty
24.04.2020 14:06 Uhr Antworten
Ich bin sofort dafür! zudem muss man sagen, dass noch einige Stellen inseriert sind um in öffentlichen Plattformen present zu sein - jedoch beirbt sich kein Mensch zur Zeit auf diese Stellen. Somit dürfte die Zahl Rückgang der Stelleninserate noc höher sein. Zudem sollte durch höhere Überlassungsdauer der Arbetsplatz des Leiharbeiters in dieser Krise geschützt sein! Beispiel: einer unserer Mitarbeiter (Zerspanungsmechaniker bei Autoteilezulieferer) hat die Höchstüberlassungsdauer erreicht; sollte vom Kunden zu diesem Zeitpunkt übernommen werden. Jetzt hat sich der Kundenberieb wegen der Coronakrise dagegen ausgesprochen und unser MA wurde abgemeldet. So etwas würde nicht passieren wenn die Höchstüberlassungsdauer in der Krise gelockert werden würde. In diesem Fall würde unser MA noch weiter überlassen. Nach der Krise würde das Kundenunternehmen dann unseren Mann einstellen. So ist der eigentliche Plan der Zeitarbeit! In Auftragsspitzen die Lücken in Firmen zu schließen, bei entsprechender Eigung den Mann langzeit zu testen und im Anschluss den MA unter Vertrag nehmen zu können.
route66
24.04.2020 15:44 Uhr Antworten
Ich bin schon seit über 30 Jahren in der Zeitarbeit tätig (intern) und habe noch die Höchstüberlassungsdauer von 3 Monaten, dann 6 Monaten, 9 Monate und 12 Monate erlebt. Keine dieser Fristen hat je dazu geführt, dass ein Unternehmen allein wg. Fristablauf eine/n Mitarbeiter/in deshalb übernommen hat. Wenn übernommen wurde, dann war von vornherein klar, dass bei Bewährung eine Übernahme nach der Höchstüberlassungsdauer erfolgt. Kein Unternehmen lässt sich vorschreiben, wann Sie jemanden übernehmen. Das geschieht nur in der naiven Denkweise von Politikern und Gewerkschaftern, allen voran Frau Nahles. Ich wünschte mir, man hätte diese schon 2016 aus der Politik entfernt. Übernahmen finden immer statt, da braucht es keine Höchstüberlassungsdauer. Den Arbeitnehmern (Zeitarbeitern) hat man dadurch einen Bärendienst erwiesen, weil sie am meisten darunter leiden. Sie haben keine Planungssicherheit mehr, weil sie z.B. die erarbeiteten Branchenzuschläge und schlimmstenfalls sogar den Arbeitsplatz verlieren. Was für eine Farce gegenüber den Zeitarbeitern, die sich in den Betrieben wohl gefühlt haben und mit Brachenzuschlägen entsprechend verdient haben. Die Politik nimmt aber offensichtlich lieber in Kauf, dass die Zeitarbeiter ihren Job verlieren und Arbeitslosengeld bekommen, anstatt dass sie ihren Job behalten können und über ein auskömmliches Einkommen verfügen. Die Höchstüberlassungsdauer muss weg, dauerhaft und nicht nur wegen der Corona-Pandemie. Alles andere ist ökonomischer Unsinn und gegenüber den Zeitarbeitern in höchstem Maße unsozial.
R. Häfner
24.04.2020 16:02 Uhr Antworten
Das finde ich auch! Ich bin seit März 1986 in d erZeitarbeit unterwegs (Außendienst mit inbegriffen). Da werden Gesetze von Menschen gemacht, die von diesem Geschäft überhaupt keine Ahnung haben. Theoriewissen mag ja evtl. noch vorhanden sein, die Praxis sieht aber ganz anders aus. Und diese Frau Nahles hätte nie in die Politk und noch auf solche Posten gehört, die ist ja so was von nicht kompetent!! Also da gibt es einige Politiker/innen die sogar fristlos gekündigt werden müssten, weil sie ihr Ziel nicht erreichen und wirklich keine Ahnung haben!
Mathias B.
27.04.2020 09:47 Uhr Antworten
Die Höchstüberlassungsdauer von 9 bzw. 18 Monaten hilft weder den Leiharbeiter m/w/d noch den Entleiher. Es ist an dieser Stelle auch anzumerken, dass die Leiharbeiter m/w/d über die Zeitarbeit auch mehr Geld verdienen, als beim Entleiher. Wir sprechen hier vom Bruttogehalt ohne VMA und Fahrkostenerstattung, welches wir im Unternehmen nicht zahlen, statt dessen versuchen wir das Endgeld vom jeweiligen Bewerber umzusetzen, denn die Lebenshaltungskosten steigen und Arbeit soll schließlich auch das Wirtschaftswachstum unterstützen, mit seiner Kaufkraft. Das mal vorab.
Wir finden ebenfalls, dass die Ausfallzeiten, bedingt durch Abmeldungen der LAK durch den Entleiher, den Kundeneinsatz unterbrechen sollte und diese Unterbrechung am Ende wieder angehängt werden muss.
Die Höchstüberlassungsdauer bei vielen unserer LAK endete im Schnitt nach 9 bzw. 24 Monaten. Denn unsere Geschäftspartner wollen die LAK nach einer gewissen Zeit eh übernehmen. Ein weiterer Faktor der nicht unberücksichtigt bleiben darf und gehör finden muss, ist die unzureichende Liquidität der LAK, weil Banken und Kreditgeber ja auch nach den Arbeitsverhältnissen fragen, das wird es schon eng. Ein weiterer Punkt ist, es würden viele befristete Arbeitsverträge entfallen, wir stellen im übrigen nur unbefristete AV aus.
Ein weiteres Thema ist das Arbeitslosengeld, eine LAK, die es nicht über 10 Monate bzw. 12 schafft, fällt quasi aus dem Arbeitslosengeld 1 raus.
Hier besteht nach meiner Meinung ein dringender Handlungsbedarf seitens der Regierung Es sollte statt dessen eine unbefristete Überlassung möglich sein. Zeitarbeit steht für einen gewissen Zeitraum, welcher der Entleiher, die LAK und der Entleiher vereinbaren und eh schriftlich im AÜ Vertrag dokumentieren.
Auch sollte man über den Zoll und der BA Prüfungen vornehmen und schwarze Schafe in der ZA zu entlarven. Ich meine diese ZA - Unternehmen, die dafür sorgen, dass die anderen AZ- Unternehmen, die sauber und nach Vorschrift arbeiten und handeln, nicht benachteiligt werden.
Angelika
20.05.2020 11:20 Uhr Antworten
Hallo, ich bin auch seit 1989 in der Personaldienstleistung tätig. Ich liebe meinen Beruf, denn viele haben einen Arbeitsplatz durch voherige Arbeitnehmerüberlassung gefunden. Diese Chance hätten sie sonst vielleicht nicht gehabt. Ich finde auch, dass mehr Prüfungen stattfinden sollten. Es kann nicht sein, dass LFZ nicht gewährt wird, sondern bei Krankheit Stunden aus dem AZK genommen werden.
J. B. Kerner
28.04.2020 16:44 Uhr Antworten
Jaja, Vorallem hilft es den Sklavenhalter, wieder ihre Zuhältereigeschäfte zu stabiliesieren, wenn die höchstüberlassungsdauer abgeschaft wir, damit man wieder hilflosen Menschen, dauerhaft die Euro abzocken kann, für keine Gegenleistung.
Die Zeitarbeitsfirmen sind sehr traurig, weil ihr System ohne ´hire and fire´ nicht mehr profital und stabiel läuft!
Es ist nicht in Ordnung, wenn ein Arbeinehmer über viele Jahre oder sogar Dekaden hinweg, bei der gleichen Firma über einen Mittelsmann beschäftigt wird.
Wir dürfen auch nicht vergessen, warum es wieder eine Höchstüberlassungsdauer gibt, weil ein Zeitarbeiter von Porsche, nach 10 Jahren so unzufrieden war und Frau Merkel auf seine Situation hingewiesen hat und sie garnicht wusste, dass es sowas gibt.