Erlaubnislose Überlassung sorgt weiter für Wirbel - iGZ verfasst Protestnote
14.04.2020
Wie berichtet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hingewiesen, dass in der aktuellen Krisensituation auch kurzfristige, erlaubnislose Arbeitnehmer-Überlassungen möglich sind. Nachdem der BAP bereits deutliche Kritik übte, geht der iGZ nun noch einen Schritt weiter. Der Zeitarbeits-Arbeitgeberverband verfasste ein Protest-Schreiben an den Bundestag, denn der iGZ sieht, dass "das gesamte Anspruchsprofil der professionellen Arbeitnehmerüberlassung durch die Auslegung des BMAS nunmehr leider recht leichtfertig aufs Spiel gesetzt“ und "eine faktische Herabstufung zu einer schrankenlosen Vermittlungstätigkeit, die auch in einer Ausnahmesituation nicht hinnehmbar ist“. Die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit hingegen weist darauf hin, dass das Bundesministerium lediglich auf eine seit langem bestehende Gesetzeslage verwiesen habe, denn das bestehende AÜG lasse schon immer grundsätzlich unter bestimmten Umständen eine erlaubnislose Überlassung zwischen Arbeitgebern zu „wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird“.
Quelle: iGZ / Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit
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