Kein Einspruch - Zeitarbeits-Verhandlungsergebnis wird verbindlich, erste Entgelterhöhung im April
14.02.2020
Nachdem sich die Tarifpartner der Zeitarbeit Mitte Dezember auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt hatten, haben beide Parteien Mitte dieser Woche die Einspruchsfrist ablaufen lassen. Dies bedeutet, dass das Verhandlungsergebnis nunmehr verbindlich ist. Die Tarifverträge werden nunmehr entsprechend aktualisiert und bereits zum 1. April steht die erste Erhöhung der Entgelte an.
Quelle: BAP
Kommentare (0)