Berliner Initiative zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege abgeschwächt Mitte März im Bundesrat
12.02.2020
Der Berliner Senat hat nunmehr die angekündigte und im Vorfeld viel diskutierte Bundesratsinitiative zur „Eindämmung von Leiharbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ beschlossen, die voraussichtlich am 13. März in die Länderkammer eingebracht werden soll. In dieser Initiative wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, „zeitnah entsprechende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder gegebenenfalls im Sozialgesetzbuch [...] zu initiieren, durch die die Leiharbeit in der Pflege im Krankenhausbereich und in Pflegeeinrichtungen weitgehend eingeschränkt wird“. Demnach handelt es sich nicht mehr um ein konkretes gesetzliches Verbot der Zeitarbeit in der Pflege, wie ursprünglich geplant und angekündigt.
Quelle: BAP
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