Bundesagentur aktualisiert Merkblatt für Leiharbeitnehmer
15.07.2019
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmer aktualisiert. Bei der aktuellen Änderung handelt es sich diesmal um einen ergänzenden Hinweis allgemeiner Art. Das amtliche Merkblatt muss jedem Leiharbeitnehmer verpflichtend zusammen mit dem Arbeitsvertrag (ggf. in Muttersprache) ausgehändigt werden. Die aktuelle Fassung kann unter diesem Link von der BA heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesagenur für Arbeit