Neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk
02.07.2019
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger trat zum 01. Juli 2019 ein neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk in Höhe von 11,88 Euro in Kraft. Dieser gilt, wie bei allen Branchen-Mindestentgelten üblich, auch bei Einsätzen in dieser Branche im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. In der Praxis dürfte dies jedoch aufgrund des Verbotes der Überlassung ins Bauhauptgewerbe nur in Ausnahmefällen vorkommen.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder