Neuer Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
27.06.2019
Seit dem 01.04.2019 gelten neue Mindestlöhne für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen. Somit gilt ein s.g. Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 Euro beziehungsweise ein Mindestlohn 2 in Höhe von 15,79 Euro je Zeitstunde. Dabei bezieht sich der Mindestlohn 2 auf Arbeitnehmer mit bestimmten Qualifikationen. Die Entgelte werden stufenweise bis 2022 auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro erhöht.