EuGH verpflichtet Arbeitgeber künftig zu lückenloser Arbeitszeiterfassung
15.05.2019
Der EuGH hat mit einem Urteil alle EU - Mitgliedsstaaten verpflichtet, künftig dafür zu sorgen, dass alle Arbeitgeber jegliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch lückenlos zu erfassen und zu dokumentieren. Begründet wird der Beschluss u.a. damit, da es ansonsten nicht möglich sei, Überstunden abzugrenzen. Es obliegt nun jedoch den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und dabei ggf. Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt
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