Juristische Zweifel an Änderungsformulierung in aktualisiertem Merkblatt für Zeitarbeitnehmer
17.04.2019
Vor wenigen Wochen hatte die Bundesagentur für Arbeit das Merkblatt aktualisiert, welches zwingend jedem Leiharbeitnehmer auszuhändigen ist. Eine der Änderungen bezog sich dabei auf Ausschlussfristen und Lohnuntergrenzen (wir berichteten). Im Blog der Fachkanzlei CMS haben RA Bissels und RAin Falter einen Beitrag veröffentlicht, der die Rechtmäßigkeit der Änderungsformulierung in Frage stellt. Die branchenspezialisierten und renommierten Anwälte bezeichnen die Klausel als "nicht überzeugend bzw. ungenau, wenn nicht sogar falsch": "In dem Merkblatt wird behauptet, dass Ausschlussfristen den Anspruch auf Vergütung in Höhe der Lohnuntergrenze nicht erfassen sollen. Dies ist auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zumindest streitbar [...]". Im Merkblatt werde fälschlicherweise suggeriert, dass Ausschlussfristen in jedem Fall unwirksam sein sollen. Dennoch empfehlen die Juristen, das Merkblatt bis auf weiteres zu verwenden, da ansonsten Bußgelder drohen.
Quelle: Kanzlei CMS - Blog
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