Niederlande: ab 1.4. Meldepflicht für entsendete Arbeitskräfte
22.03.2019
Wie das Portal Expat-News berichtet, führen die Niederlande ab 1. April 2019 eine allgemeine Meldepflicht für entsendete Arbeitskräfte ein. Demnach sind alle Arbeitskräfte, die nach Holland entsendet werden, der Aufsichtsbehörde vorab schriftlich oder elektronisch bekanntzumachen. Weiterhin hat das entsendende Unternehmen seinem niederländischen Auftraggeber eine Abschrift der Meldung zur Verfügung zu stellen.
Quelle: expat-news.com