Equal Pay Regelungen sind wirksam! – Contra „Däubler-Kampagne“
11.02.2019
Bestätigung durch LAG Baden-Württemberg: gesetzliche Bestimmungen zur Abweichung vom equal pay-Grundsatz verstoßen nicht gegen Europarecht!
In der Vergangenheit wurden einige Klagen auf Zahlung von equal pay wegen der Unwirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zur tariflichen Abweichungsmöglichkeit vom Gleichstellungsgebot eingereicht. Die sog. „Däubler Kampagne“ unterstützte diese Klagen auch finanziell.
Die Klage wurde durch das LAG Baden-Württemberg abgewiesen. Das Gericht entschied, dass Art.5 Abs.2 der Zeitarbeitsrichtlinie eine eigenständige Rechtsnorm ist und befristete Arbeitsverträge erfasse und auch hierfür anwendbar sei.
Durch Tarifverträge vom Gleichstellungsgrundsatz abzuweichen, muss als hinreichende Ermächtigungsgrundlage angesehen werden. Für die Umsetzung der Richtlinie ist der nationale Gesetzgeber und die Tarifpartner zuständig. So ist es nicht nachvollziehbar, wie ein Tarifvertrag gegen AGB-Recht verstoßen soll. Dieser wurde einer AGB-rechtlichen Kontrolle bereits unterzogen.
Quelle: cmshs-bloggt