Schweiz: GAV für Temporärmitarbeitende soll verlängert werden
08.10.2018
In der Schweiz haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber-Vertreter darauf geeinigt, dass der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporärangestellte (Zeitarbeiter) mit um 60 bis 75 CHF erhöhten Mindesentgelten bis 2020 verlängert wird. Zudem wollen die Sozialpartner im neuen GAV ab 2021 das sogenannte Equal Minium Pay-Prinzip einführen. Das heisst, dass auch in Branchen, in denen der GAV nicht allgemeinverbindlich erklärt ist, dieselben Mindestlöhne bezahlt werden. In Branchen, in denen der GAV allgemeinverbindlich erklärt ist, gelten für Temporärangestellte und Festangestellte bereits heute die gleichen Mindestlöhne. Details bietet die website http://www.tempservice.ch
Quelle: cash.ch