Stahlindustrie: Weiterer Tarifvertrag zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer
11.09.2018
Nachdem bereits in der Vorwoche ein weiterer Branchen-Tarifvertrag öffentlich wurde, welcher eine verlängerte Höchstüberlassungsdauer in der Elektrobranche ermöglicht, informiert die Kanzlei CMS auf ihrem Blog über einen weiteren diesbezüglichen Branchen-Tarifvertrag, der kurz vor Ende der ersten gesetzlichen Höchstüberlassung-Deadlines geschlossen wurde. Dieser TV AÜG Stahl wurde zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl e.V. und der IG Metall und gilt für Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und "einen Standort in Hessen". Auch diese Vereinbarung erlaubt eine Überlassung bis zu maximal 36 Monaten. Voraussetzung ist zwingend eine freiwillige Betriebsvereinbarung. Weiter schreiben die Autoren von CMS, dass Einsatzzeiten ab dem 01.04.2017 bei Berechnung zu berücksichtigen sind. Im Gegensatz bspw. zum TV LeiZ sieht der neue TV AÜG Stahl keine Verpflichtungen für Übernahmeprüfungen oder -angebote vor.
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