BAG: Arbeitsgericht sind nicht zuständig für Streitfälle zwischen Leiharbeiter und Entleiher
12.07.2018
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Arbeitsgerichte grundsätzlich nicht für Streitigkeiten zwischen Leiharbeitnehmern und Entleihbetrieben zuständig sind. Im entschiedenen Fall hatte der Leiharbeitnehmer den Entleiher auf Zahlung einer Prämie verklagen wollen, da der Überlassungsvertrag eine solche vorsah und andere Kollegen diese erhielten. Die Prämie sollte vom Entleiher an den Personaldienstleister gezahlt werden und dann an den Leiharbeitnehmer weitergereicht werden. Das BAG stellte jedoch fest, dass es sich nicht um eine Streitigkeit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber handelt, wofür die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig wären. Vielmehr ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
Quelle: Bundesarbeitsgericht