Keine Vermittlungsprovision nach Arbeitgeber - Kündigung
20.03.2018
In einem aktuellen Uteil hat das Landgericht Braunschweig entschieden (1 O 1939/17), dass einem Zeitarbeitsunternehmen keine Vermittlungsprovision zusteht, wenn es einen Leiharbeitnehmer kündigt und dieser anschließend beim ehemaligen Kundenunternehmen eingestellt wird. Anders stellt sich die Rechtslage unter Umständen dar, wenn der Leiharbeitnehmer selbst kündigt und dann beim Entleihbetrieb anfängt.
Quelle: RA Rösser via anwalt.de