FAQ zur AÜG-Reform: Teil 4 über Offenbarungspflichten und Vorratserlaubnis
06.02.2018
Die Wirtschaftskanzlei Noerr hat auf ihrer Homepage den 4. Teil ihrer FAQ zur AÜG-Reform veröffentlicht. Der Titel lautet diesmal "Die Offenbarungspflichten oder das Ende der Vorratserlaubnis". Wie der Titel schon avisiert, werden alle Fakten um die Offenbarungspflichten ausführlich erörtert, sowie auf Rechtsfolgen bei Verstössen hingewiesen. Zudem wird dargstellt, ob die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag und Werkvertrag vereinfacht wurde und ob die s.g. Vorratserlaubnis nun gänzlich obsolet geworden ist.
Quelle: Kanzlei Noerr