Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker steigt
17.01.2018
Für Gebäudereiniger und das Dachdeckerhandwerk sind neue Entwürfe für zwingende Arbeitsbedingungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sofern keiner der Sozialpartner widerspricht, werden die neuen Mindestlöhne in drei Wochen allgemeingültig.
Der Mindestlohn der Gebäudereiniger soll in Westdeutschland in Lohngruppe 1 von 10,00 Euro auf 10,15 Euro steigen, in Lohngruppe 6 von 13,25 Euro auf 13,55 Euro. In Ostdeutschland sind in Lohngruppe 1 statt bislang 9,05 Euro dann 9,55 Euro zu zahlen, in Lohngruppe 6 statt 11,53 Euro 12,18 Euro. In die Lohngruppe 1 fallen unter anderem Beschäftigte in der Innenreinigung, im Winterdienst und in der Reinigung von Verkehrsflächen. Lohngruppe 6 gilt zum Beispiel für die Glas- und Fassadenreinigung. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Überwiegensprinzip. Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn dann auf 12,20 Euro für ungelernte Arbeitnehmer und auf 12,90 für gelernte Arbeitnehmer. Geplant ist eine weitere Erhöhung auf 13,20 Euro zum 1. Januar 2019. Die Verordnung umfasst die Bereiche Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Eine Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nicht.
Quelle: iGZ
Der Mindestlohn der Gebäudereiniger soll in Westdeutschland in Lohngruppe 1 von 10,00 Euro auf 10,15 Euro steigen, in Lohngruppe 6 von 13,25 Euro auf 13,55 Euro. In Ostdeutschland sind in Lohngruppe 1 statt bislang 9,05 Euro dann 9,55 Euro zu zahlen, in Lohngruppe 6 statt 11,53 Euro 12,18 Euro. In die Lohngruppe 1 fallen unter anderem Beschäftigte in der Innenreinigung, im Winterdienst und in der Reinigung von Verkehrsflächen. Lohngruppe 6 gilt zum Beispiel für die Glas- und Fassadenreinigung. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Überwiegensprinzip. Im Dachdeckerhandwerk steigt der Mindestlohn dann auf 12,20 Euro für ungelernte Arbeitnehmer und auf 12,90 für gelernte Arbeitnehmer. Geplant ist eine weitere Erhöhung auf 13,20 Euro zum 1. Januar 2019. Die Verordnung umfasst die Bereiche Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Eine Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland gibt es nicht.
Quelle: iGZ