Marburger Bund und BG Kliniken ermöglichen Überlassungsdauer von 5 Jahren
08.12.2017
Zwischen den BG Kliniken (Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung) und dem Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.) wurde eine Tarifvereinbarung erzielt, die abweichend vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Arbeitnehmerüberlassung bis zu einer Höchstüberlassungsdauer von 60 Monaten ermöglicht.
Quelle: haufe.de