Keine Höchstüberlassung für DRK-Schwestern - Gesetzgeber stellt sich gegen EuGH
16.10.2017
Die Kanzlei HK 2 macht auf ihrere Homepage auf das DRK-Gesetz aufmerksam. Dieses regelt in §2 seit Ende Juli, dass die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Mitglieder der Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz nicht anwendbar ist. Die Fachjuristen weisen ferner darauf hin, dass sich der deutsche Gesetzgeber damit gegen die EuGH-Rechtsprechung gestellt hat.
Quelle: Kanzlei HK2