FAQ zur AÜG-Reform: Teil 3 - Die Festhaltenserklärung
12.09.2017
Die Wirtschaftskanzlei Noerr hat auf ihrer Homepage den 3. Teil ihrer FAQ zur AÜG-Reform veröffentlicht. Thema dieses Parts ist die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers. Mit dieser kann der Leiharbeitnehmer bekanntlich dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher widersprechen, welches ansonsten Kraft Gesetzes aufgrund einschlägiger Kriterien eintreten würde (z.B. bei Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer). Die Juristen von Noerr haben diese neuartige Form der Willenserklärung und ihre Rechtsfolgen eingehend untersucht und klären die wichtigsten Praxisfragen. In Teil 1 der FAQ wurde bereits die Überlassungshöchstdauer behandelt und in Teil 2 standen Equal Pay und Equal Treatment im Mittelpunkt.
Quelle: Kanzlei Noerr