Kein Einsatzverbot bei rechtswidrigen Streiks
11.07.2017
Im Blog für das Handelsblatt befasst sich RA Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch mit dem Einsatzverbot von Leiharbeitnehmern bei Streiks in der AÜG-Neureglung vom April. Prof. Löwisch kommt in seiner Abhandlung zu dem Ergebnis, dass das neue Einsatzverbot nur für rechtmäßige Streiks gilt. Somit besteht kein Einsatzverbot bei unrechtmäßigen Streiks, bspw. wenn die Friedenspflicht verletzt ist, der Arbeitskampf nicht durch eine Gewerkschaft geführt ist oder ein tariflich nicht regelbares Ziel verfolgt wird.
Quelle: Handelsblatt