Branchenzuschlagstarifvertrag M+E in Kraft
02.06.2017
Nach Ablauf der Erklärungsfrist erhält der neu verhandelte Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie rückwirkend ab dem 1. April 2017 Gültigkeit. Somit gibt es ab dem 1. Januar 2018 für Zeitarbeitskräfte, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, sechs statt der bisher üblichen fünf Lohnerhöhungsstufen. Die sechste Stufe greift nach 15 Monaten ununterbrochenen Einsatzes. Nach dieser Dauer bekommen Zeitarbeitskräfte einen Zuschlag in Höhe von 65% auf den Zeitarbeits-Grundlohn und sind damit den Stammbeschäftigten finanziell gleichgestellt. Die sechste Erhöhungsstufe erfüllt die Anforderungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten (equal-pay). Einsatzzeiten vor dem 1. April zählen für die Berechnung der Einsatzdauer mit, es wurde jedoch eine Übergangsregelung vereinbart, nach der die neue Zuschlagsstufe frühestens ab dem 1. Januar 2018 gilt.
In den kommenden Wochen verhandeln die Zeitarbeits-Arbeitgeber und der Gewerkschaftsbund über weitere Zuschlagstarifverträge für weitere Branchen.
Lesen Sie über den Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie auch einen ausführlichen und interessanten Artikel von RA Bissels.
Quelle: iGZ