BAG: Logistikdienstleister in der Automobilindustrie gehören zum TV BZ M+E
31.05.2017
Die Unternehmensberatung Schröder informiert über ein aktuelles Urteil des Bundearbeitgerichtes, nach dem Leiharbeitnehmern, die in einem Einsatzbetrieb eines Logistikdienstleisters eines Automobilzulieferers tätig sind, Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ M+E) zu gewähren sind (Az: 5 AZR 453/15). Der klagende Zeitarbeitnehmer wurde vom Personaldienstleister bei einem Logistikdienstleister als Gabelstaplerfahrer eingesetzt. Dieser Logistikdienstleister betreibt ausschließlich die Abwicklung von Ein- und Auslagerungsvorgängen im Lager, Leerguthaltung und die Abwicklung der Produktionsversorgung für einen zu den Marktführern gehörenden Herstellers von externer Fahrzeugbeleuchtung in der Automobilindustrie. Bereits im Februar entschied das BAG ähnlich gelagerte Fälle zugunsten der Leiharbeitnehmer (wir berichteten). Die Unternehmensberatung Schröder berichtet weiterhin von sechs Parallelverfahren, welche noch nicht veröffentlicht sind und die ebenfalls dem Grunde nach einen Anspruch der jeweils klagenden Zeitarbeitnehmer auf die Gewährung der tariflichen Branchenzuschläge bestätigten.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder