LAG Düsseldorf: Einsatzbezogene Zuschläge sind zulässig
22.05.2017
Das LAG Düsseldorf musste sich mit der Frage befassen, ob Zuschläge, welche einem Leiharbeitnehmer nur für einen spezifischen Einsatz bei einem bestimmten Kunden gezahlt werden („einsatzbezogener Zuschlag?), zulässig sind und wirksam vereinbart werden können. Wie RA Bissels in seinem Blog berichtet, zeige das Urteil (4 Sa 563/16), "mit erfreulicher Deutlichkeit, dass die Gewährung von einsatzbezogenen Zuschlägen an Zeitarbeitnehmer während bestimmter Einsätze selbstverständlich zulässig sind – selbst dann, wenn die Gewährung des übertariflichen Entgelts entsprechend befristet oder auflösend bedingt erfolgt."
Quelle: RA Bissels