Höhere Mindestlöhne in drei Branchen
25.04.2017
Zum 1. Mai steigen in drei Branchen die tariflichen Mindestlöhne: Im Gerüstbauerhandwerk und im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind die Lohnuntergrenzen bereits allgemeinverbindlich. Für das Maler- und Lackiererhandwerk wird die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze erwartet. Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk müssen ab dem 1. Mai 2017 11,40 Euro (West) bzw. 11,20 Euro (Ost) erhalten. Im Gerüstbauerhandwerk steigt die Lohnuntergrenze bundeseinheitlich auf 11 Euro. Mit der zeitnah zu erwartenden Veröffentlichung der 9. Malermindestlohnverordnung im Bundesanzeiger müssen ungelernte Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk bundesweit mindestens 10,35 Euro erhalten. Für gelernte Arbeitnehmer steigt das Mindestentgelt dann auf 13,10 Euro (West) bzw. 11,85 Euro (Ost).
Sämtliche Werte haben durch die Allgemeinverbindlichkeit dementsprechende Relevanz für in diesen Branchen eingesetzte Leiharbeitnehmer.
Quelle: iGZ