Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG bleibt stabil
05.04.2019
Auch in diesem jahr bleibt der VBG-Beitragsfuß stabil. Der Vorstand hat entschieden, dass der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte wie im Vorjahr bei 3,90 Euro (2017: 3,90 Euro) bleibt. Die vorausschauende Finanzplanung der VBG hat diese Entscheidung noch einmal ermöglicht. Für das Jahr 2019 müssen die Unternehmen wegen der konjunkturellen Eintrübung und steigenden Kosten mit einem deutlich höheren Beitragsfuß rechnen. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag, dieser liegt derzeit bei 48 Euro pro Jahr.
Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kundinnen und Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.
Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2018 3,40 Euro, 2019 ist eine Anpassung auf 3,50 Euro je Versicherungsverhältnis notwendig.
Lastenverteilung
Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1066 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2018 ein Freibetrag von 219.500 Euro Arbeitsentgelt gilt. Der Beitragsfuß zur
Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3447 Euro je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.
Quelle: VBG