EuGH: Versicherungen dürfen ab 2013 keine geschlechtsbezogenen Tarife mehr anbieten
27.04.2011
Das Geschlecht eines Versicherten ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs als Risikofaktor zur Berechnung der Beiträge nicht mehr heranzuziehen. Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen ist eine solche Unterscheidung zurzeit noch gängige Praxis. Laut EuGH-Urteil handelt es sich bei dieser allerdings um unzulässige Diskriminierung und muss daher spätestens bis zum Ende 2012 abgeschafft werden.
(Quelle: steuernetz.de)