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15.03.2010
«Schwatz» auf dem Arbeitsweg kostet Versicherungsschutz

Unterbrechen Arbeitnehmer ihren direkten Arbeitsweg für ein Privatgespräch, das länger als nur wenige Minuten dauert, kostet dies den Versicherungsschutz. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (S 4 U 2233/09). Im konkreten Fall hatte der Kläger, ein Beschäftigter einer Zeitarbeitsfirma, auf dem Weg zur Arbeit einen früheren Kollegen besucht, der bei einem unmittelbar an der Wegstrecke gelegenen Betrieb arbeitete. Während der folgenden Unterhaltung wurde der Kläger von einem Lkw überrollt und schwer verletzt.

(Quelle: ad-hoc-news.de)
 
 
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