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24.02.2012
Zweimal pro Tag zur Arbeit: Entfernungspauschale gibt es trotzdem nur einmal

Wer aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zur Arbeitsstelle fährt, darf bei den Werbungskosten trotzdem nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Ein weiterer Abzug für die zweite Fahrt ist nicht möglich. Das bestätigt das Hessische FG (6.2.2012, 4 K 3301/09 ).

(Quelle: steuertipps.de)
 
 
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