Personalberater unterliegen der Gewerbesteuer
05.12.2017
Die Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer, so das FG Köln mit Urteil vom 26.07.2017 (Az. 3 K 1384/14). Auch ein freier Beruf erfüllt grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebes (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht usw.). Letztendlich zielt die Tätigkeit als Personalberater auf eine erfolgreiche Personalvermittlung ab und stellt sich damit als maklerähnlich und somit gewerblich dar.
Quelle: BUndesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter