Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2018
23.08.2017
Der Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten wird ab dem 1.1.2018 voraussichtlich um 5 Euro auf 246 Euro pro Monat steigen. Dabei werdne täglich 1,73 Euro für Frühstück und je 3,23 Euro für Mittagessen und Abendessen angesetzt. Für eine freie Unterkunft/Miete wird der Sachbezugswert ab 1.1.2018 voraussichtlich 226 Euro pro Monat betragen (7,53 Euro pro Tag).
Sachbezugswerte sind von Belang, wenn vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Verpflegung oder Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Den Wert dieser Sachbezüge müssen Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern. Beispiele sind u.a. kostenloses oder verbilligtes Kantinenessen oder im Rahmen einer Tätigkeit in der Gastronomie oder die Bereitstellung einer Dienstwohnung (etwa für Hausmeister in Schulen).
Quelle: Addison