Österreich: Neue Regelungen zur Arbeitskräfteüberlassung in Kraft
10.01.2013
In Österreich trat zum Jahreswechsel eine Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes in Kraft. Darin enthalten sind zahlreiche Neuregelungen. So verpflichtet das neue Gesetz Überlasser, ihre ArbeitnehmerInnen spätestens 14 Tage im Vorhinein über das Ende eines Einsatzes zu informieren, wenn sie länger als 3 Monate überlassen waren. Die "Einsatzinformation" vor Beginn jeder Überlassung muss ab 2013 auch die Einstufung im Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes enthalten und Grundlohn sowie Zulagen, Zuschläge und dergleichen müssen jeweils getrennt ausgewiesen werden. Zudem wurde u.a. ein Fond zur Verbesserung der Weiterbildung von Leiharbeitern vereinbart.
Weitere Details finden Sie u.a. hier.
(Quelle: albernet / Wirtschaftsblatt / Kurier)