Sozialabgaben auch für für illegale Leiharbeitnehmer aus dem Ausland
04.07.2016
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Unternehmen, die illegal Leiharbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen, dafür hierfür deutsche Sozialabgaben bezahlen müssen. Das gilt auch, dann, wenn die Arbeitnehmer ihren Lohn vom ausländischen Verleiher erhalten (Az.: B 12 R 8/14 R). Im konkreten Fall hatte ein rheinland-pfälzisches Unternehmen Arbeitnehmer einer Luxemburger Verleihfirma beschäftigt, welches nicht über eine deutsche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte. Das deutsche Unternehmen war der Ansicht, dass mit der erfolgten Lohnzahlung durch den luxemburgischen Verleiher keine weiteren Sozialabgaben fällig wären. Dem widersprach das BSG. (Quelle: Juraforum)