Kündigungsfrist von 1 Tag während Probezeit rechtens
15.10.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Legt der Arbeitgeber während der Probezeit des Arbeitnehmers eine Kündigungsfrist von nur einem Tag fest, ist dies rechtens. Darauf macht ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main aufmerksam. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von einem Tag entlassen worden war. Die kurze Kündigungsfrist war in dem für den Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag festgelegt. Nach Ansicht der Klägerin hätte für sie jedoch die gesetzliche Frist von 2 Wochen gegolten. Die Frankfurter Richter verwiesen darauf, dass eine Kündigungsfrist von einem Tag während der Probezeit rechtmäßig sei. Selbst eine Kündigung zum Ende des jeweiligen Arbeitstages verstoße nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten, so das Gericht. Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 11.09.2003; Aktenzeichen: 6 Ca 8073/02 (Quelle: Fachverlag für Recht und Führung)