Kein Annahmeverzug während Gewährung von bezahlter Freizeit
27.07.2016
Arbeitszeiten
Besteht eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach ein Ausgleich geleistete Überstunden durch bezahlte Freistellung erfolgt, kann der Arbeitgeber während des Freizeitausgleichs nicht in Annahmeverzug geraten. Das gilt auch bei Leiharbeits-Arbeitsverhältnissen, selbst wenn der Arbeitgeber den Leiharbeitnehmer während des Freizeitausgleichs nicht anderweitig hätte verleihen können.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg -Vorpommern, Urteil vom 14. Juni 2016 - 2 Sa 213/15
(Quelle: rechtslupe.de)