BVG: Tariflohn für Handwerker ist bindend - OT-Mitgliedschaften in Industrie aber rechtens
29.03.2016
Sonstige Themen
Handwerksinnungen verstoßen gegen geltendes Recht, wenn sie Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) anbieten. So hat das Bundesverwaltungsgericht (10 C 23.14) geurteilt. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass im Gegensatz dazu ein solches Vorgehen den Arbeitgeberverbänden der Industrie erlaubt sei.
(Quelle: n-tv.de)