Im Beisein eines Zeugen eingeworfene Kündigung gilt als zugestellt
25.06.2015
Kündigungen
Einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 475/14) zufolge gilt eine Kündigung als rechtswirksam zugestellt, wenn der Arbeitgeber diese im Beisein eines Zeugen in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers wirft.
(Quelle: Juraforum)