Aufhebungsvertrag nach widerrechtlicher Kündigungsdrohung anfechtbar
13.03.2015
Kündigungen
Einen nach widerrechtlicher Kündigungsdrohung geschlossenen Aufhebungsvertrag können die Arbeitnehmer immer anfechten. Ein vom Arbeitgeber vorformulierter vertraglicher Klageverzicht ist dann unwirksam, urteilte am Donnerstag, 12. März 2015, das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 82/14).
Aufhebungsvertrag und Klageverzicht seien unwirksam, „wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte“.
Unzulässig wäre eine Kündigungsdrohung, wenn eine Kündigung – auch gemessen an der Betriebszugehörigkeit – offenkundig unverhältnismäßig ist, beispielsweise nach nur einmaliger Verspätung am Arbeitsplatz.
(Quelle: Juraforum)