Arbeitnehmer bei gewünschter Zeugnisänderung beweispflichtig
20.11.2014
Sonstige Themen
Bescheinigt ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis, der Arbeitnehmer habe die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt, so entspricht dies der Schulnote „befriedigend“. Das hat am Dienstag, 18. November 2014, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Az.: 9 AZR 584/13). Ein Arbeitnehmer, der eine bessere Leistung wünscht, muss danach „entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen“.
(Quelle: Juraforum)