Alkoholtherapie kann Arbeitsnehmer vor verhaltensbedingter Kündigung schützen
29.10.2014
Sonstige Themen
Wird ein alkoholabhängiger Berufskraftfahrer beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt, muss dies noch keine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber begründen. Denn ist der Arbeitnehmer ernsthaft zu einer Therapie seiner Alkoholsucht bereit, könne eine Abmahnung ausreichend sein, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag, 28. Oktober 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 Sa 852/14).
(Quelle: Juraforum)