Bei unwirksamer Kündigung Urlaub nicht vergessen
16.08.2013
Urlaub und Krankheit
Macht ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage auch Urlaubsansprüche geltend, darf der Arbeitgeber nicht einfach darüber hinweggehen. Denn stellt sich die Kündigung als unwirksam heraus, muss der Arbeitgeber für den verfallenen Urlaubsanspruch Ersatzurlaub gewähren, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 14. August 2013, veröffentlichten Urteil vom 14. Mai 2013 (Az.: 9 AZR 760/11).
(Quelle: Juraforum)