Gebühren für Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung steigen
11.11.2015
Der Bundesrat hat beschlossen, die Gebühren für eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu erhöhen. Für die Erteilung und Verlängerung einer befristeten AÜ-Erlaubnis fallen künftig 1.000 Euro statt 750 Euro an. Für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis steigt der Gebührensatz von 2.000 Euro auf 2.500 Euro. Die neue Gebührenordnung tritt zu Beginn des Folgemonats nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und kann somit zum 01.12.2015 oder zum 01.01.2016 erwartet werden. Im Jahr 2014 habe die BA rund 13.600 Anträge bearbeitet und dafür Gebühren in Höhe von 10,7 Millionen Euro erhoben. Auf Basis dessen werden künftig rund drei Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet.
(Quelle: iGZ / Unternehmensberatung Schröder)