Mindestlöhne im Maler- und Lackierer derzeit außer Kraft - Anschlußregelung absehbar
05.05.2014
Die 7. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk ist zum 30. April 2014 außer Kraft getreten. Wie die Unternehmensberatung Schröder informiert, wurde das Antragsverfahren für eine Anschlussverordnung bereits eingeleitet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Deren Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2014 vorgesehen. Sollte dies geschehen, müssten die dort beantragten Mindestlöhne (ab 9,90 / Stunde für ungelernte Arbeitnehmer) dann von den Arbeitgebern allerdings nicht rückwirkend für die Monate Mai und Juni 2014 gezahlt werden.
(Quelle: Unternehmensberatung Schröder)