AMP / CGB Tarifvertrag endet zum 31.03.2013 ohne Nachwirkung
04.02.2013
Wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) in einem Schreiben an seine Mitglieder mitteilt, ziehen sich die Christlichen Gewerkschaften (CGB) aus der Branche der Arbeitnehmerüberlassung zurück.
Der CGB, dem zuletzt die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM); die Berufsgewerkschaft (DHV); der Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB); der Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) und medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft angehörten, zieht damit die Konsequenzen aus den Urteilen in der jüngsten Vergangenheit über die Tariffähigkeit seiner Mitgliedsgewerkschaften.
Nachdem der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen wurde (BAG-Beschluss vom 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10), erlitten auch medsonet.Die Gesundheitsgewerkschaft (LAG Hamburg Beschluss vom 21.03.2012, Az. 3 TaBV 7/11), der BIGD (ArbG Duisburg Beschluss vom 22.08.2012, Az. 4 BV 29/12) und ALEB (ArbG Bonn Beschluss vom 31.10.2012, Az. 4 BV 90/12) dasselbe Schicksal.
Aus dem Tarifwerk, dem Zusammenschluss der sechs rechtlich selbstständigen Tarifverträge sind demnach nur noch die mit dem CGM und der DHV wirksam.
Da im Hinblick auf die rechtliche Unsicherheit die meisten Arbeitgeber der Branche bereits andere Tarifverträge anwenden, hatte der AMP/CGB-Tarifvertrag zuletzt nur noch einen geringen Anwenderkreis. Der Schritt der Christlichen Gewerkschaften, den Bereich der Zeitarbeit nicht mehr abzudecken, war daher folgerichtig und zu erwarten.
Die Tarifpartner haben mit Aufhebungsvertrag vom 17.01.2013 die Beendigung aller zwischen dem AMP und dem CGB geschlossenen Tarifverträge ohne Nachwirkung zum 31.03.2013 vereinbart. Auch die Verbände BVD und Mercedarius e.V. werden diesen Schritt gehen.
Somit ist der Ausschluss des gesetzlichen Equal-Pay/Equal-Treatment-Grundsatzes durch die Anwendung der AMP/CGB-Tarifverträge mit Ablauf des 31.03.2013 nicht mehr möglich.
Redaktion Personalorder.de