Zeitarbeits-Mindestlohn ab heute bindend - 3. Verordnung in Kraft
01.06.2017
Wie avisiert, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die 3. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit sind die darin genannten Mindestentgelte nunmehr für alle Leiharbeitnehmer in Deutschland bindend. Es muss demnach ab heute ein Entgelt von mindestens 8,91 EUR/Std (Ost) bzw. 9,23 EUR/Std (West) gezahlt werden.
Quelle: Bundesanzeiger