07.12.2016
Die branchenspezialisierte Kanzlei HK2 weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass im Zuge der AÜG-Reform ab April teilweise neue Bußgeldtatbestände gelten. Weiterhin listet die Kanzlei die einzelnen Bußgeldtatbestände mit zuständiger Behörde und Bußgeldhöhe in einer Tabelle übersichtlich auf.
Quelle: Kanzlei HK2